Versicherungen für Dauercamping, Campingplatz, Wohnwagen, Mobilheim, Bauwagen, Tiny House - CampingAssec

Dauercamping Versicherungen im Vergleich von CampingAssec

Versicherungsschutz im Paket für Dauercamper und Mobilheimbesitzer

• Schutz für Wohnwagen, Mobilheim, Bauwagen, Tiny House, Wochenendhaus

• Schutz fürs Dauerstandzelt oder Vorbau, die Einrichtung & das Inventar

• Schutz bei Schäden gegenüber Dritten durch den Dauerstandplatz

Die exklusiven Dauercamping-Versicherungen mit Allgefahrendeckung im Vergleich von CampingAssec

Wir sind Ihr spezialisierter Versicherungsmakler von Dauercampingversicherungen für Dauercamper & Mobilheimbesitzer.

Egal, ob man nun Dauercamper mit Standwohnwagen, Mobilheim / Chalet, Tiny House, Bauwagen / Zirkuswagen, Wohnmobil oder Wohncontainer ist.

Mit speziellen und exklusiven Versicherungskonzepten bieten wir Dauercampern somit den besten Versicherungsschutz zu fairen Prämien für das Objekt oder was sonst noch auf dem Standplatz steht und dem Hausrat / Inventar und das in vielen Ländern Europas, wie

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Alle angebotenen Versicherungsprodukte und teils exklusiven Sonderkonzepte findet man nicht auf Vergleichsportalen wie Check24, Tarifcheck.de, Preisvergleich.de, Verivox oder ähnliche.

Welche Erfahrungen Kunden von CampingAssec bisher gemacht haben, kann man hier nachlesen.

Alle angebotenen Dauercampingversicherungen können Sie bei uns einfach vergleichen, berechnen und bequem online beantragen.

 

Produktübersicht der Spezialversicherungen fürs Dauercamping von CampingAssec

Dauercampingversicherung von CampingAssec

Dauercamping

Wir versichern bis zu 50 Jahre alte Standwohnwagen nebst Vorzelt / Vorbau / Zu- & Anbauten sowie Hausrat / Inventar von Standplätzen in 30 Ländern mit dem Rundumschutz im Komplettpaket
bereits ab 12,70 € / Monat.

Mobilheim I Tiny House

Für Mobilheim, Tinyhouse, Bauwagen, Chalet bieten wir Schutz mit Allgefahrendeckung in Deutschland & 30 anderen Ländern wie Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, Kroatien, Dänemark
bereits für 12,70 € / Monat

Spezialversicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasshaus / Saunawagen / Finnhaus / Blockbohlenhaus

Campingfass / Schlaffass

Speziell für die Besitzer, Betreiber Vermieter von Campingfässern / Schlaffässern bieten wir ein umfassendes Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung an und somit optimalen Schutz für das Campingfass und den Hausrat.
bereits für 8,93 € / Monat

Standplatzhaftpflicht

Separater Schutz bei Personenschäden oder Sachschäden gegenüber Dritten aus dem gesamten Dauerstandplatz heraus in allen Ländern Europas bis 50 Mio Euro Deckung je Schaden ohne Selbstbehalt
bis 5 Mio € bereits für 35,70 € / Jahr

Dauercamper-Rechtsschutz

Mit unseren speziellen Rechtsschutzversicherungen bieten wir auch Schutz vor hohen Kosten für Anwälte und / oder Gericht bei Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit einem Dauerstandplatz
bereits für 5,42 € / Monat

Transport I Überführung

Umfangreicher Schutz beim Transort / der Überführung von Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen oder Minihaus bei Schäden durch viele Gefahren / Risiken , egal ob nun auf eigener Achse, Anhänger oder Auflieger
bereits für 60,00 € / Transport

Was ist Dauercamping und warum ist eine Dauercamping Versicherung sinnvoll?

Für viele Menschen bedeutet Dauercamping ein Gefühl von Freiheit, Unabhängigkeit und Lebensgefühl in Verbindung mit der Natur. Das Leben auf einem Campingplatz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt und ist nicht mehr nur auf das Nötigste beschränkt. Die Zahl der Dauercamper nimmt kontinuierlich zu. So gibt es in Deutschland weit über 2.000 Campingplätze mit über 200.000 Standplätzen für Dauercamper. Aber auch immer häufiger werden statt einem feststehenden Wohnwagen mit Dauerstandzelt auch Mobilheime, Tiny House und andere Objekte auf einem Dauerstellplatz (Jahresstellplatz oder Saisonstellplatz) dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt.

Doch was ist am Dauercamping besonders und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz speziell für Dauercamper aus? Wir beleuchten die verschiedenen Aspekte der Versicherungsformen und Möglichkeiten beim Dauercamping und zeigen auf, worauf man achten sollte und stellen verschiedene Produkte vor.

Inhalt:

Dauercampingversicheung von ADAC und ALLIANZ

Dauercampingversicheung von AGENCIO

Dauercampingversicherung von ALTE LEIPZIGER

Dauercampingversicherung von AXA

Dauercampingversicherung von DEVK

Dauercampingversicherung von ERGO

Dauercampingversicherung von GENERALI

Dauercampingversicherung von HUK

Dauercampingversicherung von HVS

Dauercampingversicherung von IAS

Dauercampingversicherung von KRAVAG & R+V

Dauercampingversicherung von OBERÖSTERREICHISCHE

Dauercampingversicherung von OSTANGLER

Dauercampingversicherung von ZURICH

separate Standplatzhaftpflicht / Haftpflichtschutz über Privathaftpflicht

separater Spezial-Rechtsschutz für Dauercamper

separate Transportversicherung / Überführungskasko

Was ist Dauercamping und wie definiert es sich?

Von Dauercamping spricht man, wenn ein Camper über einen längeren Zeitraum eine Parzelle auf einem Campingplatz mietet. Die Mindestlaufzeit für einen Dauercamper-Mietvertrag ist nicht einheitlich definiert. In der Regel sollte der Vertrag aber mindestens 3 Monate dauern, um als Dauercamper zu gelten.

Laut Wikipedia heisst es:

Die Ausprägungen des Dauercampens sind sehr unterschiedlich. Sie reichen vom dauerhaft aufgestellten, fahruntüchtigen Wohnwagen oder Wohnmobil mit festen An-, Vor- und Überbauten, Vorgarten mit Zaun und Gartenzwerg bis zum Reisecamper, der einen Stellplatz nur deswegen dauerhaft gemietet hat, weil er ohnehin außerhalb der Urlaubszeit einen Abstellplatz für sein Fahrzeug benötigt und dieses dann auch an Wochenenden wie ein Ferienhaus nutzt. Alle Zwischenformen werden angetroffen.

Eine beliebte Form des Dauercampens ist das Saisoncamping. Hier wird ein Stellplatz für einen längeren Zeitraum – z. B. drei Monate – gemietet. Ein Teil der Familie lebt in dieser Zeit auf dem Campingplatz, während die erwerbstätigen Angehörigen je nach Entfernung zum Wohnort abends oder auch nur am Wochenende dazu kommen.

Eine Sonderform des Dauercampings ist der dauerhafte Wohnsitz auf einem Campingplatz (siehe Wohnwagensiedlung). Zu den Gründen, die Menschen für eine Lebensform mit dauerhaftem Camping nennen, zählen die Nähe zur Natur und Ungebundenheit, bei manchen spielen auch Schicksalsschläge, eine erfolglose Wohnungssuche oder Arbeitslosigkeit eine Rolle. Für Rentner sind u. a. geringe Kosten, Geselligkeit und weitgehende Barrierefreiheit von Bedeutung.

Bei manchen Campingplätzen ist die Nutzung nicht ganzjährig möglich, z. B. wegen Hochwassergefahr an großen Flüssen, so dass dort auch nur ein Saisoncamping möglich ist. Hierbei beträgt die Länge der Saison meist 8 oder 9 Monate im Jahr.

Vielfach schränken örtliche Bestimmungen die Ausgestaltung des gemieteten Stellplatzes mit festen Anbauten, Zäunen und dergleichen ein, so dass sich diese Plätze oder Platzteile auf den ersten Blick von Campingplätzen für Tourismuscamping kaum unterscheiden.

Manche Dauercampingplätze vermieten nur an Dauercamper, andere nehmen auch eine begrenzte Zahl von Reisecampern auf. Umgekehrt vermieten viele für den Tourismus ausgelegte Campingplätze einen Teil ihrer Stellplätze dauerhaft.

Die Nutzung als Hauptwohnsitz in Deutschland – obschon mitunter geduldet – ist in aller Regel nicht statthaft.

Es gibt auch Campingplätze, auf denen man seinen Hauptwohnsitz anmelden kann. Dieses ist aber an bestimmte Auflagen gebunden, z. B. dem Vorhandensein von Strom, Briefkästen, Frischwasser und Abwasserkanälen auf dem Stellplatz. Die jeweilige Kommune muss mit der Nutzung einverstanden sein.

Dauercamping wird in mancher Hinsicht dem Ferienhaus rechtlich gleichgestellt (z. B. Rundfunkgebührenpflicht, Möglichkeit der Erhebung von Steuern für einen Zweitwohnsitz usw.). Umsatzsteuer fällt auf die Stellplatzmiete bei einer Nutzungsdauer von mindestens sechs Monaten nicht an.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt enthält eine Klarstellung zum Dauerwohnen: In § 11 BauNVO ist nun festgehalten, dass in einem Sondergebiet für die Fremdenbeherbergung auch eine Mischung von Fremdenbeherbergung oder Ferienwohnen einerseits und Dauerwohnen andererseits zulässig ist. Den Gemeinden steht es somit frei, eine Nutzung ihrer Erholungssondergebiete auch zum Wohnen zu gestatten.

Hinweis:

Wir von CampingAssec als spezialisierter Versicherungsmakler für Camping- und Dauercampingversicherungen haben dazu mit einigen Anbietern spezielle und teils auch exklusive Versicherungskonzepte zur Dauercamping-Versicherung ausgehandelt und können somit das breite Spektrum der verschiedenen Möglichkeiten und Formen des Dauercamping absichern. Ob nun als Saisoncamper oder Dauercamper mit ständiger Nutzung, ob privat oder beruflich oder inklusive Vermietung. Der Versicherungsschutz ist für jede Form individuell anpassbar.

 

Was ist eine Dauercamping Versicherung und welche Formen und Leistungen gibt es?

Eine Campingversicherung / Dauercampingversicherung ist ein spezielles Versicherungsprodukt, welches nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten wird und ist in erster Linie für Dauercamper vorgesehen und sollte die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Sie dient vor allem dazu, das Wohnobjekt wie Wohnwagen nebst Dauerstandzelt / Mobilheim / Tiny House o.ä. und auch das Inventar auf der Campingplatzparzelle abzusichern. Aber auch Zirkuswagen, Bauwagen oder nicht mit dem Erdboden fest verbundene Modulhäuser / Minihäuser können auf diese Weise versichert werden. Über die Sonderprodukte von CampingAssec aber auch abgemeldete Wohnmobile / Reisemobile und dauerhaft abgestellte Wohnkabinen auf einem Campingplatz oder am Domizil.

Auch berücksichtigen einige Anbieter den Schutz für An- und Zubauten sowie fürs Nebengebäude, wie Garten- / Gerätehütte.

Die Dauercamper-Versicherung gilt vor allem für Wohnobjekte, die dauerhaft abgestellt sind und in dieser Zeit nicht bewegt werden. Sie können über diese Art von Versicherungsschutz also nicht auf eigener Achse am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Versicherungsumfang und die Versicherungssummen sind hierbei jedoch nicht gesetzlich geregelt und kann jede Gesellschaft selbst festlegen und bestimmen.

Formen der Dauercampingversicherung:

Einige Gesellschaften nutzen dafür die Standardform der klassischen Campingversicherung.

Bei einigen Gesellschaften hat man keine eigenen Campingversicherungsbedingungen zugrunde gelegt, sondern als Grundlage eine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung genommen und diese dann über spezielle Bedingungen und Klauseln an die Bedürfnisse des Dauercampings angepasst.

Für bestimmte Schäden können dann weitere Leistungen in Form von Zusatzpaketen eingeschlossen werden.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften wiederum handelt es sich technisch gesehen um eine KFZ-Teilkaskoversicherung für Dauercamper, die keine Haftpflicht- oder Vollkaskoleistungen beinhaltet, aber mit bestimmten Zusatzpaketen angepasst werden kann.

Für Wohnwagen, mit denen man am Straßenverkehr teilnehmen will, benötigt man eine Wohnwagenversicherung für Reisecamper.

In jedem Fall bewahrt eine Campingversicherung bzw. Dauercampingversicherung im Schadensfall vor finanziellen Belastungen und hohen Kosten nach einem Schadensfall, denn allein die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung / Reparatur des Schadens am Objekt oder Inventar kosten nicht nur viel Geld, sondern auch die Kosten für die Aufräumung, Entsorgung oder Bewegung der beschädigten Sachen.

Achtung: Eine normale Wohnwagenversicherung über eine KFZ-Versicherung kommt in der Regel nicht für die Kosten auf, die nach einem Schaden entstehen können.

Leistungen der Dauercampingversicherung:

Auf alle Leistungen im Detail bei den verschiedenen Formen und Anbietern einzugehen, würde hier den Rahmen sprengen und haben dies daher auf die grundlegenden Leistungen beschränkt.

Einen Vergleich der Leistungen der von uns angebotenen Produkte findet man dann im Detail im Produktvergleich zur Dauercamping Versicherung oder der Leistungsübersicht der jeweiligen Gesellschaft.

Die ideale Versicherung für Dauercamper sollte natürlich sehr viele verschiedene Leistungen und Gefahren abdecken, um den optimalen Schutz zu bieten. Viele Leistungen sind oft automatisch mitversichert, einige kann man sich optional dazu buchen.

Zu den wichtigen Leistungen gehören:

  • Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

  • Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel

  • Schäden durch austretendes Leitungswasser, wenn wasserführende Leitungen vorhanden

  • Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch

  • Schäden durch weitere Elementargefahren, wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck

  • Schäden bei Glasbruch, wobei Kunststoff sehr oft Glas gleichgestellt wird

Weiterhin ist bei einigen Anbietern eine Haftpflichtversicherung für den Campingplatz bereits inbegriffen bzw. kann man diesen Schutz optional einschließen lassen. Warum dieser wichtig ist, kann man hier nachlesen.
 

Da wir von CampingAssec sehr hohen Wert auf eine umfangreiche Absicherung legen (auch Allgefahrenabsicherung genannt), konnten wir bei unseren exklusiven Sonderprodukten folgende optionale Erweiterungen mit einigen Gesellschaften aushandeln:

  • Schäden durch Überspannung

  • Diebstahl und Raub des Objektes

  • einfacher Diebstahl von Sachen und Gegenständen im Freien am Risikoort oder aus unverschlossenem Dauerstandzelt

  • einfacher Diebstahl von Fahrrädern

  • Schäden durch mut- oder böswillige Sachbeschädigungen (Vandalismus)

  • Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Feuer oder Sturm / Hagel

  • Schäden an Grundstücksbestandteilen

  • Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere

  • Kosten für Unterbringung im Hotel o.ä., wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt und das Objekt nach einem Schaden unbewohnbar ist

  • Transport und Lagerung von versicherten Sachen nach einem Schaden

  • Kosten für umgestürzte Bäume & Neubepflanzung

  • Schutz für Mietausfall, Schäden durch Mieter sowie gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung

Daher haben wir uns auch bei der Auswahl der Produkte auf umfangreichen Schutz gelegt und setzen dafür auch Qualitätsstandards, damit der Kunde bestmöglich versichert ist.

Derzeit gibt es aber keine offiziellen Tests oder Vergleiche der aktuellen Camping- & Dauercampingversicherung von einem Verbraucherportal. Interessenten müssen sich daher selbst umfassend über die möglichen Anbieter und ihre Produkte / Tarife informieren.

Mit unserem Vergleich zur Dauercamping-Versicherung haben wir die verschiedenen Produkte gegenübergestellt und man kann sich unverbindlich informieren.

Man kann prüfen, welches Produkt / welcher Tarif den gewünschten Versicherungsschutz bietet und welche Gesellschaft ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis vorsieht. Nach dem Dauercamping-Versicherungsvergleich, wenn ein passender Anbieter gefunden wurde, kann der Antrag dann unkompliziert online abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zu den Produkten von anderen Anbietern von Campingversicherungen / Dauercampingversicherungen findet man auch unter der Rubrik: Anbieter von Dauercamping-Versicherungen

 

Schadenszahlen - Übersicht zu Schäden zur Dauercamping Versicherungen bei CampingAssec

Weit verbreitet ist ja immer noch der Gedanke und das Vorurteil:

„Ach Versicherungen, wenn man sie mal braucht, dann zahlen diese doch eh nicht“.

Um diesen Vorurteil vorzubeugen und da es dazu leider vom „GDV - Gesamtverband der Versicherungswirtschaft“ oder der „BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ keine offiziellen Zahlen gibt, haben wir uns die Schadenszahlen von unseren Kunden bei den Partnergesellschaften einmal angeschaut und tragen hier die Zahlen der letzten 5 Jahre, also von 2019 bis 2023, zusammen:

Insgesamt wurden bisher 1.929 Schäden gemeldet und bisher Schadenszahlungen in Höhe von insgesamt 4.455.500 Euro ausgezahlt.

Dies entspricht einer durchschnittlichen Zahlung in Höhe von 2.309 Euro je Schaden.

Von den insgesamt 1.929 Schäden entfallen:

1.026 Schäden auf Sturm & Hagel

228 Schäden auf die erweiterten Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck etc)

224 Schäden auf ausgetretenes Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost

133 Schäden auf Glasbruch

126 Schäden auf Einbruchdiebstahl und sonstigen Diebstahl

96 Schäden auf Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung)

96 Schäden auf sonstige Schäden wie z.B. Haftpflichtschäden, Tierbisse von Nagetieren, Schäden an der PV-Anlage etc.

 

Versicherer / Anbieter von Campingversicherungen & Dauercampingversicherungen im Überblick

Campingversicherungen & Dauercampingversicherung für Dauercamper werden nur von wenigen Gesellschaften angeboten. Die meisten Campingprodukte der Versicherungsanbieter richten sich an mobile Camper, die mit ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs und auf Reisen sind.

Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der Anbieter / Gesellschaften zusammengestellt, welche wir recherchieren konnte bzw. uns die Informationen zugänglich waren.

Daher ist die alphabetische Aufzählung sicherlich nicht abschließend und alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wir liefern hier lediglich die Information ohne Wertung zum Produkt, aber versuchen, auf die aus unserer Sicht vermeintlichen Schwachstellen als Spezialmakler für Camping- und Dauercampingversicherung hinzuweisen.

Detaillierte Informationen zum Produkt des jeweiligen Anbieters findet man dann auch auf den Webseiten des Produktanbieters.

Dauercampingversicherung von ADAC und ALLIANZ

Der ein oder andere Leser wird jetzt vielleicht überrascht sein, aber seit der in 2019 besiegelten Zusammenarbeit von ADAC und ALLIANZ im Bereich der KFZ-Versicherung, bieten beide inhaltlich das gleiche Produkt / Versicherungsbedingungen an. Sprich, obwohl zwar beim ADAC überall ADAC drauf steht, ist hier die ALLIANZ der Risikoträger der Dauercampingversicherung. Ob die Prämien auch identisch sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wie also schon offeriert, basiert die Dauercamping Versicherung auf der KFZ-Versicherung, speziell Teilkaskoversicherung und es gibt die Möglichkeit, auch optional den Camper-Inhaltsschutz bis 10.000 Euro einzuschließen. Höherer Versicherungsschutz ist nicht möglich.

Versicherungsschutz besteht nur für Standfahrzeuge und Mobilheime (nicht zugelassene Wohnwagen und Mobilheime) unter folgenden Voraussetzungen:
Sie nehmen nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teil und
  • Sie dienen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf.
  • Sie werden nicht gewerblich genutzt oder vermietet.
  • Sie befinden sich auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen oder im Winterlager.

Demzufolge kann man darüber keine zugelassenen Wohnwagen versichern und keine Wohnobjekte, welche sich auf einem privaten oder sonstigen Grundstück befinden.

Eine weitere Einschränkung sind folgende Klauseln:

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.

Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug-Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.

Sprich in der Nebensaison, kann dies schon den Versicherungsschutz kosten.

Weiterhin sollte man beachten, dass die Selbstbeteiligung je Schadensfall (egal bei welcher Gefahr oder Schaden) immer 150 Euro  beträgt.

Bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen beträgt die Selbstbeteiligung sogar je Versicherungsfall 20% vom Schadenbetrag, mindestens jedoch 150 Euro.

Zu erwähnen gilt noch, dass im Rahmen der „Zusatzvereinbarung Dauercamper“ kein Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Ob dieser anderweitig angeboten wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wer jedoch noch eine ältere Police auf Basis der Campingversicherungsbedingungen bei ADAC oder ALLIANZ hält, findet hier einen hier einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

 

Dauercampingversicherung von AGENCIO *

Die agencio Versicherungsservice AG ist ein in 2022 neu gegründeter Assekuradeur *, welcher sich klimafreundliche Versicherungslösungen auf die Fahne geschrieben hat. Daher läuft hier alles digital und ein Teil der Versicherungsprämien wird in klimafreuindliche Projekte des "IKV" investiert. Mit 50% hält die Ammerländer Versicherung WaG die Mehrheit der Anteile.

Nach dem uns die „HISCOX SA“ offerierte, dass diese unser exklusives Sonderkonzept aus diversen Gründen nicht weiter führen möchte, gingen wir nach einem neuen Partner auf die Suche und konnten den Risikoträger „Element Insurance AG“ zur Fortführung gewinnen. Da diese aber nur als Risikoträger auf dem Markt fungieren, brauchten wir demzufolge auch einen Abwickler für das Versicherungsgeschäft und da passte die „agencio“ als neuer digitaler und innovativer Partner hervorragend dazu.

Somit ist es uns gelungen, unser exklusives Sonderkonzept nicht nur fortzuführen, sondern hatten die Möglichkeit, weitere Wünsche und Leistungsbausteine in den Versicherungsschutz einfließen zu lassen und damit entstand aus unserer Sicht eines der aktuell besten Versicherungsprodukte zu Dauercamping Versicherung im Segment Preis-Leistung. Allein im Grundpaket bieten wir somit bereits breit aufgestellten Versicherungsschutz, welcher dann ganz individuell über das „Diebstahl-Paket“, "Vandalismus-Paket“, Outdoor-Paket, „Vermieter-Paket“ und Haftpflichtschutz zusammengestellt werden kann und dies zu besonderen und exklusiven Prämien für Kunden von CampingAssec.

Hierüber können wir nicht nur Versicherungsschutz bieten für Dauercamper mit Standplatz in Deutschland sondern auch mit Standplätzen in weiteren 29 Ländern Europas.

>> Hier geht’s zu den Produktinformationen

 

Dauercampingversicherung von ALTE LEIPZIGER

Die Alte Leipziger Versicherung bietet auf Basis der allgemeinen Campingversicherungsbedingungen durchschnittlichen Versicherungsschutz für Standwohnwagen und Mobilheime unter folgenden Voraussetzungen:

Sie nehmen nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teil und
  • Sie dienen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf
  • Sie werden nicht gewerblich genutzt oder vermietet
  • Sie befinden sich auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen oder im Winterlager

Versichert werden nur Objekte bis 10 Jahre und bis einem versicherungswert von 50.000 Euro. Ältere oder höherwertige Objekte müssen mit Vorlage eines Wertgutachtens angefragt werden.

Eine weitere Einschränkung sind folgende Klauseln:

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.

Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug-Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.

Sprich in der Nebensaison, kann dies schon den Versicherungsschutz kosten.

Bei Schäden am Objekt durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung beträgt die Selbstbeteiligung EUR 250 je Schadenfall.

Bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen beträgt die Selbstbeteiligung sogar je Versicherungsfall 20% vom Schadenbetrag, mindestens jedoch 250 Euro.

>> Hier findet man einen Vergleich zu unseren exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

 

Dauercampingversicherung von AXA

Die AXA Versicherung hat das Neugeschäft zur Campingversicherung in Deutschland eingestellt. In wie weit bestehende Verträge weiterlaufen oder bereits oder in naher Zukunft gekündigt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Bei diesem Anbieter lassen sich allerdings mobile Wohnwagen und Wohnmobile im Bereich der Kfz-Versicherung gegen Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschäden absichern.

 

Dauercampingversicherung von DEVK

Obwohl ja die DEVK für zugelassene Wohnwagen von Reisecampern seit Jahren ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, wurde die Dauercampingversicherung eher stiefmütterlich behandelt und man bot bis letztes Jahr noch ein Produkt an, welches noch aus DM-Mark-Zeiten stammte und auf Basis de allgemeinen Campingversicherungsbedingungen lief.

Seit 2023 versichert die DEVK stationäre Wohnwagen und Mobilheime über eine Gebäudepauschalverssicherung, worüber auch Garten- und Wochenendhäuser abgesichert werden.

Dieses Produkt kann aber bei der DEVK nur abgeschlossen werden, wenn man bereits dort Kunde mit anderweitigen Versicherungsverträgen ist.

Der Hausrat / Inventar im stationären Wohnwagen oder Mobilheime muss über eine zusätzliche Hausratversicherung abgesichert werden.

Wer bei der DEVK noch einen alten Vertrag nach Campingversicherungsbedingungen besitzt, findet hier einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

 

Dauercampingversicherung von ERGO

Auch die ERGO Versicherung hat das Neugeschäft zur Campingversicherung in Deutschland eingestellt. In wie weit bestehende Verträge weiterlaufen oder bereits oder in naher Zukunft gekündigt werden, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wer bei ERGO noch einen Vertrag besitzt, findet hier einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

Bei diesem Anbieter lassen sich allerdings noch mobile Wohnwagen und Wohnmobile im Bereich der Kfz-Versicherung gegen Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschäden absichern.

 

Dauercampingversicherung von GENERALI

Die Campingversicherung der „Generali“ bietet eine Absicherung für Dauercamper und somit Schutz für stationäre Wohnwagen und Mobilheime, aber nur bis zu einem Alter von 15 Jahren und für welche, die nur dauerhaft auf einem offiziellen Campingplatz stehen.

Aus unserer Sicht weist der Versicherungsschutz erhebliche Lücken auf und die Prämie steht dafür wiederum nicht im Verhältnis.

Die Vermittlung der „Generali Campingversicherung“ ist aktuell nur über die Berater der „Deutschen Vermögensberatung“ (DVAG) möglich und alle Daten haben wir verdeckt erheben müssen.

>> Hier findet man einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

 

Dauercampingversicherung von HUK Coburg

Obwohl zwar die "HUK" bei Suchmaschinen wie Google immer in Verbindung mit einer Dauercamping Versicherung angezeigt wird,  bietet die "HUK" jedoch keine Dauercamping Versicherung an.

Im Gegenteil. Wenn man einen zugelassenen Wohnwagen als Reisecamper versichert hat und diesen bei der Zulassungsbehörde abmeldet, bekommt man dann als Kunde zusätzlich mit der Bestätigung von der HUK den Hinweis, dass kein Versicherungsschutz als abgemeldeter und dauerhaft abgestellter Wohnwagen auf einem Campingplatz besteht. Entsprechende Briefe an Kunden der HUK liegen uns vor.

 

Dauercampingversicherung von HVS – Hamburger Versicherungs-Service AG *

Die "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" in Hamburg ist ein seit 2003 bestehender Assekuradeur und betreut Stand 01.2024 um die 135.000 Versicherungsverträge und 39 Mio. Euro nPrämienvolumen.

Die "HVS" ist Teil der Carl Rieck – Unternehmensgruppe, einem Hamburger Traditionsunternehmen mit 170jähriger Firmengeschichte.

Risikoträger / Versicherer ist ein Konsortium bestehend aus folgenden Gesellschaften:

Allianz Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung, Gothaer Versicherung oder nur die Ostangler Brandgilde VVaG.

Mit der „HVS“ unterhalten wir von CampingAssec eine Vielzahl von Sonderkonzepten im Bereich der Campingversicherungen, so auch eine exklusives Sonderkonzept zur Dauercamping Versicherung.

Besonderheiten des Sonderkonzeptes:

Es können neben den herkömmlichen Risiken auch beruflich genutzte Wohnobjekte abgesichert werden. Ebenso können alle versicherbaren Wohnobjekte auch auf einem sonstigen Grundstück stehen. Weiterhin auch dauerhaft abgestellte Wohnkabinen an einem festen Standplatz oder am Domizil.

>> Hier geht’s zu den Produktinformationen

 

Dauercampingversicherung von IAS Internationale Assekuranz-Service GmbH *

Auch die IAS in Bremen ist ein Assekuradeur und bietet bereits seit einiger Zeit ein Sonderkonzept zur Dauercamping Versicherung an. Aktuell ist hier die „Sparkassen Versicherung Sachsen“ der Risikoträger. Vorher waren es „Lloyds“ und die „HDI Global SE“.

Die Dauercamping Versicherung der „IAS“ ist ein solides Produkt, welches auch durch optionale Zusatzbausteine den individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Pferdefüße bei diesem Produkt sind aus unserer Sicht, dass:

  • es gilt eine Wartezeit für Schäden durch Sturm, Hagel und den erweiterten Elementarschäden von 1 Monat ab Antragstellung gibt. Diese Wartezeit wird auch nicht erlassen, wenn man den Anbieter wechselt.

  • der Schutz für Leitungswasserschäden nicht im Grundschutz inkludiert ist, sondern optional beantragt werden muss

  • wiederum der Haftpflichtschutz im Produkt inkludiert ist, ob man ihn brauch oder nicht

Aktuell wird das Produkt durch die hauseigene Tochtergesellschaft „Verias24“ und die „VIVEMA“ (eine Versicherungsagentur aus Österreich) online auf dem deutschen Markt vertrieben. Eine Zusammenarbeit mit "IAS" wurde vor ein paar Jahren von uns angefragt, gestaltete sich aber schwierig.

 

Dauercampingversicherung von KRAVAG / R+V

Die Kravag bzw. R+V bieten eine herkömmliche Campingversicherung über die Kravag-Logistic und bietet Versicherungsschutz für klassische Dauercamper-Risiken in allen Ländern von Europa.

Versichert werden können nur privat und selbstgenutzte zugelassene oder abgemeldete Standwohnwagen sowie Mobilheime ohne Altersbegrenzung, welche auf einem offiziellem Campingplatz, Mobilheim- oder Ferienpark stehen.

Der Versicherungsschutz, wie bei fast allen Dauercampingversicherungen, welche noch die allgemeinen Campingversicherungsbedingungen als Grundlage haben, ist nicht wirklich umfangreich und weist einige Lücken auf und dafür finden wir dann auch die Prämie nicht wettbewerbsfähig. Daher haben wir dieses Produkt nicht mit in die Vermittlung aufgenommen.

Eine weitere Einschränkung sind folgende Klauseln:

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.

Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug-Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.

Sprich in der Nebensaison, kann dies schon den Versicherungsschutz kosten.

Bei Schäden am Objekt durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung beträgt die Selbstbeteiligung EUR 150 je Schadenfall.

Bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen beträgt die Selbstbeteiligung sogar je Versicherungsfall 20% vom Schadenbetrag, mindestens jedoch 150 Euro.

>> Hier findet man einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

 

Dauercampingversicherung von OBERÖSTERREICHISCHE

Die „Oberösterreichische“ bietet über die deutsche Niederlassung ein spezielles Produkt zur Dauercamping Versicherung für Standplätze in Deutschland an. Das hauseigene Produkt wiederum nur für Standplätze in Österreich.

Mit dem Markteintritt der „Dauercamper-Versicherung“ in 03.2015 auf dem deutschen Markt revolutionierte Sie ein wenig den bis dahin etwas eingestaubten Versicherungsschutz für Dauercamper der deutschen Gesellschaften, welche eigentlich fast alle den gleichen Versicherungsschutz (mit ein paar kleinen individuellen Abweichungen) nach den allgemeinen Campingversicherungsbedingungen anboten.

Mittlerweile wurde auch diese „Dauercamper-Versicherung“ regelmäßig Produktrelaunches unterzogen, denn der Wettbewerb hat ja nicht wirklich geschlafen.

Einziger Nachteil ist bei „Dauercamper-Versicherung“, dass der erweiterte Elementarschutz (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung etc.) nur der Höhe nach begrenzt angeboten wird. Ein Vorteil dagegen ist wiederum, dass dieser erweiterte Elementarschutz zwar der Höhe nach eingeschränkt, aber auch in Überschwemmungsgebieten der Zürs-Zone 3 und 4 angeboten wird.

Als „Pioniere“ der ersten Stunde können wir nun bereits auf eine intensive Zusammenarbeit mit der „Oberösterreichische“ zurückblicken und aufgrund der partnerschaftlichen Zusammenarbeit können wir von CampingAssec auch hier exklusive Sonderleistungen und Prämien unseren Kunden anbieten.

Ein weiterer Vorteil ist, dass unsere Kunden, welche den der Höhe nach eingeschränkten erweiterten Elementarschutz nicht benötigen, dafür bei uns auch keine Prämie zahlen müssen, denn wir konnten verhandeln, dass dieser Schutz optional eingeschlossen werden kann.

>> Hier geht’s zu den Produktinformationen

 

Dauercampingversicherung von OSTANGLER

Die "Ostangler Brandgilde VVaG" mit Sitz in Kappeln nähe Flensburg ist eines der ältesten, unabhängigen Sachversicherungsunternehmen in Deutschland.

Gegründet wurde die Ostangler Brandgilde 1788 in Angeln, im Norden von Schleswig-Holstein.

Die Dauercamper-Versicherung, welche dort eigentlich unter dem Namen „Mobilheim Versicherung“ läuft, ist ein solides und umfangreiches Versicherungsprodukt zu fairer Prämie, bei welchem man aber keine Zusatzleistungen einbinden kann, abgesehen vom Dauercamper-Haftpflichtschutz.

Vorteil ist hier, dass die „Ostangler“ auch das Überschwemmungsrisiko in der Zürs-Zone 3 versichert.

Nachteil aus unserer Sicht, dass nur Objekte bis zu einem Alter von 20 Jahren angenommen werden und jüngere Objekte, nach erreichen der Marke von 20 Jahren dann gekündigt werden.

Trotzdem hat es uns überzeugt, dieses Produkt mit in die Vermittlung aufzunehmen.

>> Hier geht’s zu den Produktinformationen

 

Dauercampingversicherung von ZURICH

Auch die Zurich bietet den Versicherungsschutz über eine herkömmliche Campingversicherung an und versichert den klassische Dauercamper mit einem Standplatz innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich Schweiz, Monaco, Andorra, San Marino und Vatikanstadt.

Versichert werden können nur privat und selbstgenutzte zugelassene oder abgemeldete Standwohnwagen sowie Mobilheime bis 50.000 Euro (Vorzelte bis 10.000 Euro) und ohne Altersbegrenzung, welche auf einem offiziellem Campingplatz, Mobilheim- oder Ferienpark stehen. Das Inventar / Hausrat ist nur bis 5.000 Euro versicherbar. Die maximale Summe darf jedoch 50.000 Euro nicht übersteigen.

Dieses Produkt kann aber bei der Zurich nur abgeschlossen werden, wenn man bereits dort Kunde mit anderweitigen Versicherungsverträgen ist.

Der Versicherungsschutz, wie bei fast allen Dauercampingversicherungen, welche noch die allgemeinen Campingversicherungsbedingungen als Grundlage haben, ist nicht wirklich umfangreich und weist einige Lücken auf und dafür finden wir dann auch die Prämie nicht wettbewerbsfähig. Daher haben wir dieses Produkt nicht mit in die Vermittlung aufgenommen.

Eine weitere Einschränkung sind folgende Klauseln:

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.

Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug-Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.

Sprich in der Nebensaison, kann dies schon den Versicherungsschutz kosten.

Bei Schäden am Objekt durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung beträgt die Selbstbeteiligung EUR 150 je Schadenfall.

Bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen beträgt die Selbstbeteiligung sogar je Versicherungsfall 20% vom Schadenbetrag, mindestens jedoch 150 Euro.

>> Hier findet man einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

 

* Was ist ein Assecuradeur?

Heute sind Assecuradeure als Zeichnungsbevollmächtigte definiert, die im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung für einen oder mehrere Versicherungsunternehmen Versicherungspolicen zeichnen und gegebenenfalls auch Schäden regulieren.

 

Die angebotenen Dauercamping-Versicherungen mit Allgefahrendeckung von CampingAssec im Vergleich

Egal, ob man nun Dauercamper mit Standwohnwagen, Mobilheim / Chalet, Tiny House, Bauwagen / Zirkuswagen, Wohnmobil oder Wohncontainer ist.

Mit speziellen und exklusiven Versicherungskonzepten bieten wir Dauercampern mit unseren Dauercamping Versicherungen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu fairen Prämien für das Objekt oder was sonst noch auf dem Standplatz steht und dem Hausrat / Inventar und das in 30 Ländern Europas, und zwar

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Alle angebotenen Dauercampingversicherungen können Sie bei uns einfach vergleichen, berechnen und bequem online beantragen.

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
Produktname bei CampingAssec
Exklusiv-Versicherung Premium-Versicherung Spezial-Versicherung Kompakt-Versicherung
Hinweis exklusives Sonderkonzept von CampingAssec zu besonderen Prämien exklusives Sonderkonzept von CampingAssec exklusives Sonderkonzept von CampingAssec zu besonderen Leistungen & Prämien
-
Produktart Rundumschutz bei allen Gefahren Rundumschutz bei allen Gefahren Rundumschutz bei allen Gefahren mit eingeschränkter Deckung bei Elementarschäden

Rundumschutz bei allen Gefahren

Geltungsbereich für Standplätze / Grundstücke in 30 Ländern Europas Deutschland Deutschland Deutschland
Grundpaket / Mindestversicherungssumme bis

30.000 € für Objekt

  5.000 € für Inventar

40.000 €

für Objekt & Inventar

40.000 € für Objekt

  6.000 € für Inventar

30.000 €

für Objekt & Inventar

schrittweise Erhöhung möglich

bis zu folgenden Höchstsummen

190.000 € für Objekt

  40.000 € für Inventar

(die Gesamtsumme für Objekt & Inventar ist max. 200.000 €)

200.000 €

für Objekt & Inventar

(darüber auf Anfrage)

150.000 € für Objekt

  40.000 € für Inventar

200.000 €

für Objekt & Inventar

Prämien fürs Grundpaket bei Laufzeit 3 Jahre

170,00 € / Jahr

(14,17 € / Monat)

-

149,35 € / Jahr (6)

(12,70 € / Monat) (6)

171,07 € / Jahr

(14,26 € / Monat)

Prämien fürs Grundpaket bei Laufzeit 1 Jahr

188,89 € / Jahr

(15,74 € / Monat)

223,13 € / Jahr

(18,59 € / Monat)

-

190,08 € / Jahr

(15,84 € / Monat)

Antragstellung per Onlineantrag

weitere detaillierte Produktinformationen

Prospekt & Antrag (PDF zum download)
Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf)

Was ist versichert?

Welche Objekte sind versicherbar?

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
abgemeldeter oder zugelassener Standwohnwagen (1)
Mobilheim / Chalet (1)
Tiny House (auf Achse stehend) (1)

Zirkuswagen / Bauwagen

(auf Achse stehend) (1)

Wohnmobil / Reisemobil

(nicht zugelassen) (1)

Wohncontainer / Modulhaus

(nicht fest mit Erdboden verbunden (1)

Wohnkabine / Absetzkabine

(fest am Domizil abgestellt und nicht auf Reisen) (1)

bis zu welchem Alter werden o.g. Objekte versichert

bis 50 Jahre

(Älter auf Anfrage mit Fotos)

bis 50 Jahre

(Älter auf Anfrage mit Fotos)

bis 50 Jahre

bis 20 Jahre

(Älter auf Anfrage mit Fotos)

Einschluss eines 2. Objekts auf dem gleichen Stellplatz optional optional
optional
(1) Kein Versicherungschutz besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz.

Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.

Für kurzfriste Überführungen bis 7 Tage bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an.

Für Wohnkabinen / Absetzkabinen auf Reisen bieten wir eine separate >> Wohnkabinenversicherung / Absetzkabinenversicherung << an.

Für Objekte (wie Gartenhaus, Gartenlaube, Ferienhaus, Wochenendhaus, Bungalow, Modulhaus etc) welche fest mit dem Erdboden verbunden sind (z.B. durch ein Fundament), bieten wir ebenfalls Versicherungsschutz mit Allgefahrendeckung.

Hierfür bieten wir eine separate >> Lauben-, Ferienhaus- & Wochenendhauversicherung << an.

mitversicherte Gebäudeteile / Nebenobjekte

wintertaugliches Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt
fester An- oder Vorbau

Wohnwagenschutzdach

(sturm- und schneelasttauglich und mit Objekt fest verbunden)

Terrassen nebst Überdachungen
Markisen(mit Objekt fest verbunden)
bis 1.500 €
SAT-Anlage, Antennenanlage(mit Objekt fest verbunden)
Solar- & Photovoltaikanlagen(mit dem Objekt fest verbunden)

bis 1.000 €

optional wahlweise bis 8.000 € oder 15.000 €

(150 € Selbstbehalt)

optional bis 8.000 €

(150 € Selbstbehalt)

Carport(ggfs als Alternative zum Schutzdach)
Pavillons (mit Erdboden fest verbunden und mit harter Dachung)
Nebengebäude / Garten- oder Gerätehütte
sonstige Grundstücksbestandteile(Mauern, Tore)

bis 1.000 €

optional bis 10.000 €

über Outdoor-Paket

 

optional bis 5.000 €

über Outdoor-Paket

bis 8.000 €

mitversicherte Sachen / Hausrat  / Inventar

Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs ja ja ja ja
Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr ja ja ja ja
elektrische und elektronische Geräte, Antennenanlagen ja ja ja ja
optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks) bei einem Einbruch

bis 500 €

optional bis 5.000 €

über Diebstahl-Paket

 

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

ja

bis 500 €

Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge ja ja ja ja
Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren ja ja ja ja
Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme ja ja ja ja
Wertsachen und Bargeld bis zu bestimmten Höchstgrenzen ja ja ja ja

Diebstahl von Fahrräder aus verschlossenem Objekt

ja ja ja ja
Diebstahl aus unverschlossenem Objekt  / Dauerstandzelt von Hausrat  & Fahrrädern (ausgenommen Kunst- & Wertgegenstände)

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

bis 3.000 €

bis 1.500 €

(ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von der Versicherungspflicht)

bis 1.000 €

Diebstahl von Hausrat &  Fahrrädern außerhalb vom Objekt am Risikoort

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

 

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

bis 1.000 €

zusätzlich einfacher Diebstahl von Fahrrädern / E-Bikes / Pedelecs

optional bis 1.500 € bis 500 €

Welche Nutzung ist möglich und wo besteht Versicherungsschutz?

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung

Wie kann das Objekt genutzt werden?

privat genutzt & nicht ständig bewohnt ja ja ja ja
privat genutzt, nicht ständig bewohnt & teilweise vermietet ja ja ja

ständig bewohnt

(als Erst- bzw. Hauptwohnsitz)

ja ja ja ja
dauerhaft vermietet ja ja ja
auch beruflich genutzt

ja

jedoch nicht gewerblich
ja

Wo kann sich der Dauerstandplatz / das Objekt befinden ?

auf Campingplatz / Mobilheimpark / Ferienpark ja ja ja ja
auf privaten & umfriedeten Grundstück ja ja ja ja
sonstiges Grundstück ja ja ja
im Winterquartier / auf Winterstellplatz ja ja ja

In welchem Land kann sich der Dauerstandplatz / das Objekt befinden?

Übersicht der Länder
Deutschland (2)
Belgien (2)Bulgarien (2)Dänemark (2)Estland (2)Finnland (2)Frankreich (2)Griechenland (2)Großbritannien (2)Irland (2)Italien (2)Kroatien (2)Lettland (2)Litauen (2)Luxemburg (2)Malta (2)Niederlande (2)Norwegen (2)Österreich (2)Polen (2)Portugal (2)Rumänien (2)Schweden (2)Schweiz (2)Slowakei (2)Slowenien (2)Spanien (2)Tschechien (2)Ungarn (2)Zypern (2)
Deutschland Deutschland Deutschland

Antragstellung per Onlineantrag

Schäden durch welche Gefahren sind versichert und wie hoch besteht der Schutz?

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
Überspannungsschäden

bis 5.000 € für Objekt

bis 2.500 € für Hausrat

bis 10.000 €

für Objekt & Hausrat

bis 1.000 €

für Solar- & PV-Anlagen

bis Versicherungssumme

für Objekt

bis 1.000 € für Hausrat

Sturm ab Windstärke 8 / Hagel

(250 € Selbstbehalt) (2)

(250 € Selbstbehalt)

(300 € Selbstbehalt

(250 € Selbstbehalt)

Leitungswasser und Bruch- bzw. Frostschäden

(250 € Selbstbehalt bei Schäden am Objekt)

Diebstahl und Raub vom Objekt

Einbruchdiebstahl aus verschlossenem Objekt / Dauerstandtelt / Nebengebäude
Objektbeschädigungen / Vandalismus im Zuge eines Einbruchs

Diebstahl aus unverschlossenem Objekt  / Dauerstandzelt von Hausrat  & Fahrrädern

(ausgenommen Kunst- & Wertgegenstände)

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

bis 3.000 €

bis 1.500 €

(ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von der Versicherungspflicht)

bis 1.000 €
Diebstahl von Hausrat &  Fahrrädern außerhalb vom Objekt am Risikoort

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

 

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

zusätzlicher Fahrraddiebstahl außerhalb des Objekts optional bis 1.500 € bis 500 €

Überschwemmung / Hochwasser

(ausgenommen durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch)

250 € Selbstbehalt in D (2)

2.500 € Selbstbehalt außerhalb von D (2)

Wartezeit 14 Tage ab Antragstellung (2)

Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden (3) für Risiken in Zürszone 1 und 2

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

optional bis 4.000 € für Objekt und / oder 4.000 € für Hausrat für Risiken in Zürszone 1 bis 4

optional bis max. 20.000 € für Objekt und / oder bis max. 12.000 € für Hausrat, für Risiken in Zürszone 1 und 2

Selbstbehalt 50%, mind. 1.000 € je Schaden bei Risiken in Zürszone 3 und 4

Wartezeit 4 Wochen ab Versicherungsbeginn.

(4)

Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden (3) für Risiken in Zürszone 1 bis 3

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Vulkanausbruch

nur in Deutschland

(250 € Selbstbehalt) (2)

Wartezeit 14 Tage ab Antragstellung (2)

(Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden) (4)

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden) (3)

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am versicherten Objekt oder Inventar

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

optional bis 500 €

über Outdoor-Paket

bis 1.000 € (5)
grobe Fahrlässigkeit mitversichert bei Schäden

bis zur Versicheurngssumme bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel

bei anderen Schäden bis 5.000 €

bis 50.000 € bis 20.000 € (5)
Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Feuer oder Leitungswasser

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

optional bis 2.500 €

über Outdoor-Paket

Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Sturm oder Hagel

optional bis 500 €

über Outdoor-Paket

reiner Vandalismus / mutwillige Sachbeschädigung Dritter

optional wahlweise

bis 5.000 € oder 10.000 €

(150 € Selbstbehalt)

optional wahlweise

bis 5.000 € oder 10.000 €

(150 € Selbstbehalt)

Sachschäden durch Mieter am Vermietobjekt

optional bis 5.000 €

über Vermieterpaket
(250 € Selbstbehalt)

optional bis 5.000 €

über Vermieterpaket
(250 € Selbstbehalt)

Welche Kosten sind im Rahmen eines Schadens versichert?

Hinweise zu den versicherten Kosten

die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 25% zur Verfügung

die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 25% zur Verfügung

die nachstehend versicherten Kosten stehen nur innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung und nicht zusätzlich.

Dies sollte bei der Wahl der Höhe der Versicherungssumme beachtet werden.

die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 20% zur Verfügung
Kosten für die Wiederherstellung bzw. Reparatur
Auf- und Wegräumen,

Entsorgung und Abtransport

Bewegung, Veränderung und Schutz zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
Entfernen, Aufräumen und Entsorgung für durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzte Bäume inkl. Kosten für Neubepfanzung

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

bis 1.000 € (5)
Entfernen von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern durch zertifizierte Kammerjäger

optional bis 250 € / Jahr

über Outdoor-Paket

Transport & Lagerung versicherter Sachen bis 120 Tage bis 120 Tage bis 120 Tage
Hotelkosten, wenn Hauptwohnsitz

bis 90 Tage

max. 50 € / Tag

bis 120 Tage

max. 50 € / Tag

bis 30 Tage

max. 50 € / Tag (5)

Schlossänderungen nach einem Einbruch

bis 100 €

optional bis 500 €

über Diebstahl-Paket

Schutz und Bewachung bis 72 Std.

optional bis 500 €

über Diebstahl-Paket

Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch

optional bis 500 €

über Diebstahl-Paket

Mietausfall, wenn Objekt vermietet

optional bis 120 Tage,

max. 50 € / Tag

über Vermieter-Paket

optional bis 120 Tage

max. 100 € / Tag

über Vermieter-Paket

Kosten für Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweispapieren nach einem Einbruch

optional bis 200 €

über Diebstahl-Paket

optional bis 200 €

über Diebstahl-Paket

Antragstellung per Onlineantrag

Versicherungsumfang Glasbruchschutz

Schutz für Verglasungen des Objektes & Mobiliars
Schutz für Verglasungen von Kochflächen

Versicherungsumfang Haftpflichtschutz bei Schäden gegenüber Dritten

aus Standplatz & Objekt sowie Zubehör

Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche

optional, wahlweise

bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro

optional, wahlweise

bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro

optional

bis 5 Mio Euro

optional, wahlweise

bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro

gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes

Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche

optional

über Vermieterpaket

bis 5 Mio €

optional

über Vermieterpaket

bis 5 Mio €

Prämien bei Laufzeit 1 inklusive Versicherungssteuer im Überblick

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
Grundpaket / Mindestversicherungssumme bis

30.000 € für Objekt

  5.000 € für Inventar

40.000 €

für Objekt & Inventar

40.000 € für Objekt

  6.000 € für Inventar

30.000 €

für Objekt & Inventar

Grundpaket / Mindestprämien 188,89 € / Jahr 223,13 € / Jahr 169,33 € / Jahr 195,96 € / Jahr *
Erhöhung Grundpaket für Objekt & Nebengebäude um je 10.000,- Euro 11,90 € / Jahr 29,75 € / Jahr inkl. Hausrat

mit Nachlässen ab bestimmten Summen

>> zur Prämienübersicht

15,30 € / Jahr

27,32 € / Jahr * inkl. Hausrat

Erhöhung Grundpaket für Hausrat / Inventar um je 5.000,- Euro 17,85 € / Jahr siehe Objekt 11,22 € / Jahr siehe Objekt
Einschluss Elementarschutz für Objekt inklusive (2) inklusive (4) 16,58 € / Jahr (bis 4.000 €) inklusive (4)
inklusive (2) inklusive (4) 54,37 € / Jahr (bis 20.000 €) inklusive (4)
Einschluss Elementarschutz für Hausrat inklusive (2) inklusive (4) 8,92 € / Jahr (bis 4.000 €) inklusive (4)
inklusive (2) inklusive (4) 19,28 € / Jahr (bis 12.000 €) inklusive (4)
Einschluss/ Erhöhung für Solar- / Photovoltaikanlage am Objekt

16,41 € / Jahr (bis 8.000 €)

32,82 € / Jahr (bis 15.000 €)

inklusive 18,36 € / Jahr (bis 8.000 €)
inklusive
Einschluss Diebstahlpaket 49,42 € / Jahr 59,50 € / Jahr - -
Erhöhung Fahrraddiebstahl um weitere 1.500 €
siehe Diebstahl-Paket siehe Diebstahl-Paket 11,17 € / Jahr -
Einschluss reiner Vandalismus je 5.000 Euro 56,60 € / Jahr 59,50 € / Jahr - -
Einschluss Outdoorpaket 30,89 € / Jahr 23,80 € / Jahr - -
Einschluss Vermieterpaket 40,38 € / Jahr 59,50 € / Jahr - -
Einschluss 2. Objekt auf gleichem Standplatz im Grundpaket
43,44 € / Jahr 44,63 € / Jahr 45,90 € / Jahr -
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 5 Mio Deckung 25,00 € / Jahr 25,00 € / Jahr 15,30 € / Jahr 22,78 € / Jahr
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 10 Mio Deckung 31,14 € / Jahr 37,50 € / Jahr - 28,71 € / Jahr
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 20 Mio Deckung 41,53 € / Jahr 45,00 € / Jahr - 41,00 € / Jahr
bei Laufzeit 3 Jahren 10 % Nachlass -
10% Nachlass 10 % Nachlass
Onlinenachlass bei Nutzung Kundenportal
inklusive
-
- 3 % Nachlass
Bei 1 Vorschaden (auch unversichert) in letzten 5 Jahren individuelle Prüfung individuelle Prüfung Zuschlag von 35% individuelle Prüfung
mögliche Zahlweise (Nachlässe / Zuschläge)

Jährlich

Halbjährlich +2%

Vierteljährlich +3%

Monatlich +4%

Jährlich

Halbjährlich +3%

Vierteljährlich +5%

Jährlich mit -2% Skonto,

Halbjährlich

Vierteljährlich

Monatlich

Jährlich

Halbjährlich +3%

Vierteljährlich +5%

Monatlich +5%

Antragstellung per Onlineantrag

Prospekt & Antrag (PDF zum download) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf)
Verbraucherinformation & Versicherungsbedingungen(PDF zum download) Bedingungen (pdf) Bedingungen (pdf) Bedingungen (pdf) Bedingungen (pdf)

weitere detaillierte Produktinformationen

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung?

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den Produkten oder für eine Beratung zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie unter +493514706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.

Legende / Hinweise

(1) Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen. Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Dafür bieten wir eine spezielle Transportversicherung / Überführungskasko an.

(2) Für die Gefahren Sturm & Hagel gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.

Für die erweiterte Elemetarschadendeckung gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.

Diese Regelungen entfallen, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat.

Bei der erweiterten Elementarschadendeckung besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen / Hochwasser durch Sturmflut, Sintflut oder Deichbruch.

Das Überschwemmungsrisiko wird weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung in der Police explizit ausschliesst, z.B. wenn sich der Dauerstandplatz in unmittelbarer Nähe (ca 500 m) zu einem fließenden Gewässer oder dem Meer befindet oder nicht ca 10 m über dem Meeresspiegel.

Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung / Hochwasser für Standorte in folgenden Ländern: Kroatien, Lettland, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn.

Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren Vulkanausbruch für Risikoorte / in Ländern außerhalb von Deutschland.
(3) Es besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch.Das Überschwemmungsrisiko ist weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung & Risikoprüfung in der Police explizit ausschliesst.Es gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn. Diese Wartezeit entfällt, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat.
(4) Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt.
Diese Karenzfrist entfällt, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten versicherten Gefahren (erweiterte Elementargefahren) bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder einem anderen Versicherungsunternehmen unmittelbar bestanden hat.

Es besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch.

(5) es handelt sich um exklusive Sonderkonditionen von CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Es handelt sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung. Es wurden die aktuellen Vertragsbedingungen und Prämien herangezogen.

Es gelten ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Alle Angaben Stand 05.2023 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

© CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Download: Vorlage zur Kündigung von bestehenden Verträgen (pdf)

 

Welche weiteren Zusatzversicherungen bieten wir von CampingAssec für Dauercamper?

Da eine Campingversicherung bzw. Dauercamping Versicherung nicht alle Belange von Dauercampern abdeckt, wurde uns von CampingAssec schnell klar, dass auch weitere Versicherungslösungen her müssen und auf diese Zusatzversicherungen möchten wir hier kurz eingehen.

separate Standplatzhaftpflicht / Haftpflichtschutz über Privathaftpflicht

Schutz bei Schäden gegenüber Dritten aus dem Objekt und dem gesamten Standplatz heraus

Viele Kunden meinen, der Wohnwagen oder das Wohnobjekt ist kaum noch was wert und daher lohnt sich dann eine vollumfängliche Dauercamping-Versicherung nicht, worüber man auch zu günstigen Konditionen den Haftpflichtschutz einschließen kann, wenn nicht bereits inkludiert.

Aber immer mehr Campingplatz-Betreiber verpflichten ihre Dauercamper / Campingplatzpächter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber auch ohne dieser Verpflichtung ist es natürlich sinnvoll, seine Standplatznachbarn und sein eigenes Vermögen & zukünftiges Einkommen vor finanziellen Folgen bei einem Fremdschaden zu schützen, denn die unbegrenzte Haftung ergibt sich aus dem BGB.

Aber wie ist der Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung geregelt und warum ist eine Standplatzhaftpflichtversicherung sinnvoll? Dies wollen wir hier näher erläutern.

Der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht für abgemeldete Standwohnwagen ohne Zulassung:

Viele Versicherungsgesellschaften haben ihre Versicherungsbedingungen bei diesem Absicherungsbaustein an die so genannten GDV-Musterbedingungen angelehnt, wo sinngemäß drin steht:

"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber ... eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses....sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, "

Manche Bedingungen gehen auch noch etwas weiter und es steht weiterhin drin:

"Auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt"

Wie man dem Wortlaut nun entnehmen kann, wird hier vorausgesetzt, dass der Wohnwagen also die gleichen Voraussetzungen wie ein Wochenendhaus erfüllt und wollten es etwas genauer wissen und haben eine Vielzahl von Privathaftpflichtversicherungen dazu angeschrieben und die meisten Antworten waren fast Deckungsgleich wie folgt: "Der Wohnwagen darf nicht mehr verrückbar sein, sprich er sollte weder auf Rädern noch auf Achse stehen"

Wer also nun von seiner Privathaftpflichtversicherung die Auskunft bekommt, dass der Wohnwagen über seine Privathaftpflicht mitversichert ist, sollte sich also unbedingt noch zusätzlich erkundigen und am besten schriftlich geben lassen, welche Eigenschaften der Standwohnwagen erfüllen muss, damit über die Privathaftpflicht auch der gewünschte Versicherungsschutz besteht.

Der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht für zugelassene Standwohnwagen:

Zugelassene Standwohnwagen sind generell nicht über eine Privathaftpflicht versichert, denn über die Privathaftpflicht sind nur "nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuganhänger" versichert. Erschwerend kommt dann natürlich noch dazu, dass auch für andere Sachen auf dem gepachteten Dauerstellplatz, wie Vorzelt, Gerätehütte, Sonnenschirme, Gasgrills, dann auch kein Schutz bei Schäden gegenüber dem Campingplatznachbarn oder dem Campingplatzbetreiber haben.

Der Versicherungsschutz über eine spezielle Standplatzhaftpflichtversicherung:

Da wir als Spezialversicherungsmakler für Camping- & Dauercampingversicherungen diese Lücke kannten, haben wir dafür spezielle Versicherungslösungen mit unseren Produktpartner entwickelt und bieten dafür 3 Möglichkeiten an:

>> die separate Standplatzhaftpflicht als Einzelrisiko

Wir bieten die Möglichkeit, nur das Risiko der "Standplatzhaftpflichtversicherung" über einen separaten Vertrag abzusichern und bieten dafür wahlweise Deckungssummen von 10 Mio Euro bis 50 Mio Euro an.

 

>> ein Sonderkonzept als Gruppen-Standplatzhaftpflicht für alle Camper / Pächter / Mieter des gesamten Campingplatzes, Mobilheimparks oder eines Ferienparks

Diese Absicherung bringt mehrere Vorteile:

- geringer Verwaltungsaufwand & Bürokratie sowie große Sicherheit für den Platzbetreiber

- umfangreicheren Versicherungsschutz gegenüber einem Einzelvertrag

-  unterschiedliche Absicherungen von 5 Mio Euro, 10 Mio und 20 Mio Euro je Schaden möglich

- über 50% günstigere Prämien gegenüber den Einzelverträgen des einzelnen Campers

 

>>  das Standplatzhaftpflichtrisiko über eine spezielle Privathaftpflichtversicherungsdeckung

Wir haben für Sie mit einem leistungsstarken Anbieter ein Sonderkonzept ausgearbeitet, worin im Rahmen einer Zusatzklausel folgendes festgehalten ist:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines auf Dauer fest abgestellten Standwohnwagens. Ein Mobilheim, Bauwagen oder Tiny House sind einem Wohnwagen gleichgestellt. Mitversichert sind auch Schäden aus dem Grundstück heraus, worauf der Wohnwagen abgestellt ist, egal ob Sie nun Pächter oder Eigentümer des Standplatzes sind.

 

separater Spezial-Rechtsschutz für Dauercamper

Wie unter der Rubrik Was ist Dauercamping und wie definiert es sich? bereits erwähnt, ist Dauercamping eine besondere Form des Lebens und hat teils auch rechtliche Lücken und somit ist auch dieses Thema nicht wirklich bei klassischen Rechtsschutzversichern mit abgedeckt, denn meist befindet sich der Dauercamper-Standplatz auf einem Campingplatz, welcher als Solches wiederum als Erholungsgebiet ausgewiesen ist.

Die meisten Gesellschaften versichern aber unter der Leistungsart „Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz“ nur so genannte selbstgenutzte Wohneinheiten und somit zählt ein Dauercamper-Standplatz nicht mit dazu, wenn es sich nicht wirklich um genehmigtes Bauland und offiziellen Erstwohnsitz handelt.

Eine Dauercamper, / Saisoncamper, welcher jedoch nicht in die Ausnahme fällt, kann aber genauso schnell mit rechtlichen Dingen konfrontiert werden, wegen Streitigkeiten z.B. wegen

  • Kündigung, Pachterhöhung, Nebenkostenabrechnung

  • Zweitwohnsitzsteuer

  • dem Vorwurf von Lärm- oder Geruchsbelästigung

  • unerlaubter Abfallentsorgung oder Verunreinigung

  • Rechnungen von Dienstleistern

  • Verletzung von Brandschutzvorschriften

  • Erwerb oder Betrieb von Photovoltaikanlagen

  • Erschließungs- und Anliegerabgaben

  • Vorwurfs der Verletzung von Pflichten

Und die Kosten für Anwalt und Gericht bei einem Rechtsstreit können schnell ein paar Tausend Euro betragen.

Aus diesem Grund haben wir mit 2 Rechtsschutz-Versicherungen einen Spezial-Rechtschutz für Dauercamper konzipiert.

>> hier findet man alle Informationen und einem Vergleich zu den Leistungen und Prämien

 

separate Transportversicherung / Überführungskasko

Wie unter der Rubrik Was ist Dauercamping und wie definiert es sich? bereits erwähnt, sind Camping- und Dauercampingversicherungen für dauerhaft und fest abgestellte Wohnobjekte konzipiert und bieten meist nur den Schutz für das Standrisiko.

Was ist aber, wenn man den Campingplatz / Standplatz wechseln möchte, eine Fahrt zum TÜV vornehmen oder das Wohnobjekt ins Winterquartier überführen möchte?

Daher haben wir auch hier nach einer Lösung gesucht und bieten mit der Transportversicherung / Überführungskasko den passenden Versicherungsschutz.

Versichert werden können ausschließlich folgende eigene oder fremde zu transportierende Objekte:

Wohnwagen / Mobilheime / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen / Schäferwagen / Campingfass / Schlaffass / Saunafass / Minihaus / Modulhaus o.ä.

Dabei ist der Transport auf eigener Achse oder einem Anhänger, Auflieger oder Tieflader möglich.

Der Versicherungsschutz gilt für Transporte in allen Ländern in Europa und bis zu 7 Tagen je Transport.

Es gibt keine Wartezeit. Es besteht voller Schutz bereits am nächsten Tag nach Antragstellung.

>> hier findet man alle Informationen zu den Leistungen und Prämien

 
 

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